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Freizügigkeitsabkommen mit der EU:Tessiner Modell zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen

01.06.2004

Zusammenfassung

Am 1.Juni 2004 sind die vorgesehenen flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Dumping-Praktiken bezüglich Sozialleistungen und Löhne im Rahmen des bilateralen Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten. Diese Praktiken könnten in dieser von wichtigen Veränderungen gekennzeichneten zweiten Abkommensphase entstehen.Aufgehoben werden insbesondere die Priorität zugunsten der einheimischen Arbeitskräfte und die Vorkontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen.  Es sind die drei folgenden flankierenden Massnahmen getroffen worden:

  • Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und flankierende Massnahmen.

  • Im Falle von wiederholten und bewiesenen

Missbräuchen (Dumping im Lohnbereich), kann ein bestimmter Arbeitsbereich oder ein einzelner Beruf aufgefordert werden, die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrags zu befolgen.

  • Mangels eines Gesamtarbeitsvertrags, besteht die Möglichkeit für Kantone und Bund, Mindestlöhne im Rahmen eines normalen Arbeitsvertrags zu regeln. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sind die Kantone zuständig.

Im Jahre 2000 ist im Tessin eine Dreierkommission eingesetzt worden.  Im Falle von wiederholten und bewiesenen Missbräuchen (Dumping bezüglich Sozialleistungen und Löhne) kann die Kommission der zuständigen Behörde den Antrag stellen, dass der betreffende Arbeitsbereich oder der einzelne Beruf den Gesamtarbeitsvertrag zu beachten hat.Wenn ein GAV nicht vorhanden ist, ist ein normaler Arbeitsvertrag zu schliessen, in dem die Mindestlöhne für den betreffenden Beruf oder den entsprechenden Arbeitsbereich geregelt werden.

Dank der ständigen Entwicklung seines Modells zum Monitoring des Arbeitsmarkts (Ti-Lav) ist der Kanton Tessin in der Lage, die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zweckmässig zu verfolgen.

Zwei zentrale Strukturen des Modells sind seit 2003 in Tätigkeit: das "Osservatorio del mercato del lavoro" (O-Lav) (Beobachtungsstelle des Arbeitsmarkts) und die "Unità di coordinamento del mercato del lavoro" (UCO-Lav) (Koordinationsstelle des Arbeitsmarkts).  Ab 2004 wird eine komplette Informatik-Plattform zur Verfügung stehen.  Das IRE (Tessiner Institut für Wirtschaftsforschung) wird als zuständige Beobachtungsstelle des Arbeitsmarkts ein Modell für "Normallöhne" zur Beurteilung von Dumping-Praktiken im Lohnbereich erarbeiten.

Für die Realisierung von Ti-Lav sind zirka CHF 370'000 investiert worden. Für die nächsten vier Jahre werden sich die Betriebskosten des Modells auf CHF 800'000 pro Jahr belaufen.

Autori

Siegfried Alberton

Siegfried Alberton