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Das neue Spitalfinanzierungsmodell

01.06.2007

Zusammenfassung

Das neue Spitalfinanzierungs modell, welches die eidgenössischen Räte anstreben, wird für den Kanton Tessin recht benachteiligend ausfallen. Die öffentliche Hand wird nämlich infolge dieses Modells 55 % der Betriebskosten der Spitäler finanzieren müssen, inklusive derjenigen der Privatkliniken, deren Betten in die kantonale Planung aufgenommen wurden. Das Tessin weist nun einen relativ grossen Anteil Betten in Privatkliniken auf (über 40 %), gegenüber einem schweizerischen Durchschnitt von 14 Prozent. Die Verpflichtung, mit dieser Finanzierung in solchem Ausmass in die Fussstapfen der Krankenversi cherungen zu treten, wird für den Kanton Tessin jährlich Mehrkosten in der Höhe von ca. 90 Millionen Franken mit sich bringen.

Für den grossen Teil der anderen Kantone stellt sich dieses Problem nicht oder nur in sehr viel geringerem Mass. Es ist nicht das erste Mal, dass die Entscheide auf Bundes ebene im Gesundheitssektor schwerwiegende Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen (des Tessins) haben.Anfang letzten Jahres ist KVG Artikel 64a in Kraft getreten, welcher den sich in Verzug befindlichen Versicherten die medizinisch-pharmazeutischen Leistungen aufschiebt; der Kanton Tessin zählte Ende Mai 2007 schon 9000 Versicherte, welche von der Deckung der Gesundheitskosten ausgeschlossen sind.

Die Befürchtung ist, dass der Kanton, auf Grund der derzeitigen prekären finanziellen Situation, gezwungen sein wird, die öffentlichen Ausgaben an anderen Orten zu reduzieren, zum Beispiel in der Sozialhilfe, im Spitex-Bereich oder bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien.

 

Autori

Marina Carobbio Guscetti

Marina Carobbio Guscetti